// K+S AG (früher Kali und Salz AG)
Versalzung von Werra und Weser durch die Kaliproduktion
Seit ca. 100 Jahren dienen Werra und Weser als Abwasserkanäle der Kali-Industrie im Werrarevier. Am schlimmsten waren die Belastungen am Ende der 80er Jahre des vergangenen Jahrhunderts. Der Verkauf von Düngemitteln war für die ehemalige DDR eine wichtige Devisenquelle und demgegenüber spielte die katastrophale Versalzung der Flüsse keine Rolle. In der Spitze wurden damals bis zu 40 g Salz pro Liter in die Werra geleitet.
Die Folgen waren große Fischsterben in der Werra und großflächige Hautgeschwüre sowie Erkrankungen bei nahezu allen Fischarten der Weser. Um sich gegen diese Zustände vereint zu wehren schlossen sich die großen Fischereigenossenschaften von Weser und Werra zur Arbeitsgemeinschaft der Fischereigenossenschaften im Wesereinzugsgebiet zusammen (ARGE) und bereiteten zunächst über die Bereitstellung erheblicher finanzieller Mittel eine Klage gegen die DDR vor. Nach der Deutschen Wiedervereinigung wäre der Klagegegner die Treuhand gewesen. Gegen diese Institution zu klagen, musste dann allerdings als erfolglos angesehen werden. Immerhin verpflichtete sich die K + S Kali GmbH nun im Rahmen eines Verwaltungsabkommens zu einer Reduzierung der Salzbelastungen. Es dauerte aber weitere 5 Jahre, bis dieses nennenswert geschah. Allerdings nicht durch Verbesserung der Aufbereitungsverfahren, sondern durch Schließung mehrerer Kaligruben, was allein aus Arbeitsschutzgründen erforderlich war. Nun sollte in der Werra am Pegel Gerstungen ein Grenzwert von 2500 mg/l Chlorid eingehalten werden, ein Grenzwert, der im Jahr 1942 zu Kriegszeiten für zumutbar gehalten wurde.
Wesentliche Verbesserungen der Aufbereitungsverfahren sind bis heute nicht erfolgt. Hinzu kamen vielmehr seit 2007 zusätzliche Haldenlaugen aus dem Fuldarevier und bis heute die gleichen Belastungen für das Grundwasser durch die ständig wachsenden Halden an verschiedenen Orten.
Zusammen mit Anrainern von Werra und Weser machte die ARGE fortlaufend auf diesen Umweltskandal aufmerksam. Zumindest mit „schönen“ Worten schloss sich dem auch die Politik an. So wurde im Jahr 2008 vom hessischen Umweltminister der Runde Tisch „Gewässerschutz Werra/Weser und Kaliproduktion“ gegründet und in diesen der damalige Vorsteher der ARGE, Herr Lothar Wolters, berufen. Herr Wolters musste recht bald erkennen, dass die Veranstaltung letztlich nur einer Verschleppung der notwendigen und technisch möglichen Maßnahmen diente. So war der Vorschlag einer Pipeline zur Nordsee von K + S niemals ernst gemeint, konnte aber die Gemüter von Umweltschützern und Anrainern zunächst beruhigen.
Mit der EU Wasserrahmenrichtlinie sollten die Gewässer bis zum Jahr 2015 in einen guten ökologischen Zustand versetzt werden. Diesbezügliche Hoffnungen wurden und werden aber bis heute enttäuscht. Die Sanierungen sollten über jeweils 6-jährige Bewirtschaftungspläne erarbeitet und realisiert werden. Aber selbst mit dem letzten und aktuellsten Bewirtschaftungsplan 2001 – 2027 und bei an sich verbindlichen Sanierungsfristen geschieht das nicht. Vielmehr hat man die Werra und im Prinzip auch die Weser zu vermeintlich „nicht sanierbaren Gewässern“ erklärt, für die weder die Ziele der WRRL noch des WHG gelten sollen.
Die ARGE unterstützt alle Institutionen und vor allem die Weser-Werra Anrainerkonferenz (WWA e.V.) dahingehend, dass dieses rechtlich geklärt wird und dass damit verbunden auch die Wiederaufnahme des einschlägigen EU-Vertragsverletzungsverfahren einher geht.
Ausführliche und aktuelle Informationen können auf https://salzblog.org nachgelesen werden.
Früher gab es ebenfalls die Seite wasser-in-not.de, seitdem die Gemeinde Gerstungen jedoch einen Vergleich mit der K+S AG geschlossen hat, ist das ganze Archiv vom Netz genommen.
In dem Beschluss „Für eine bessere Wasserqualität von Weser und Werra: Salzeinleitungen in die Werra kon-sequent reduzieren, alle planungsrechtlichen Entscheidungen auf dieses Ziel ausrichten“ des Nds Landtages vom 16.12.2021 (Antrag der Fraktionen SPD und CDU - Drs. 18/10313) stellte der Landtag u.a. fest, „dass der durch das RP Kassel erlaubte Grenzwert für den Parameter Chlorid für den Pegel Gerstungen höher ist, als der für die Zielerreichung nach EG-WRRL festgelegte Wert aus den aktuell gültigen Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplänen für die Weser. Dies ist aus niedersächsischer Sicht nicht verständlich und akzeptabel. Niedersachsen bekennt sich zu der Pflicht, die in der EG-WRRL definierten Qualitätsziele auch so bald wie möglich, in jedem Fall aber zum spätesten Termin 2027 zu erreichen.“
Vielen Dank für ihr Interesse!