Arbeitsgemeinschaft der Fischereigenossenschaften in  Niedersachsen und im Wesereinzugsgebiet
 

Aalbesatzmaßnahmen

Mit der Listung des Aals in CITES und dem Inkrafttreten der "Verordnung (EG) Nr. 1100/2007 des Rates vom 18.09.2007 mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals" (Aal-VO) ergeben sich Verpflichtungen für die Aalfischerei und -vermarktung.

Informationen zu EG-Aalverordnung und Aal-Managementplänen stellt u.a. das Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zur Verfügung.

Mit Genehmigung der Aalbewirtschaftungspläne im April 2010 ist es möglich, landesweit Aalbesatz auch mit EU-Mitteln zu fördern, wenn das Ziel die Bestandsstützung ist. Die Förderung von Aalbesatz erfolgt in Niedersachsen seit 2011. Anträge auf Förderung von Aalbesatzmaßnahmen in Niedersachsen können von Fischereiverbänden oder Fischereigenossenschaften gestellt werden. Die Abwicklung der Besatzvorgänge (Bestellung und Bezahlung) läuft ebenso wie die Kommunikation mit der Bewilligungsbehörde über den Antragsteller.

 

Zu den Registrierungs- und Berichtspflichten für die Fischerei gehört, dass Fang, Besatz (soweit durchgeführt) und Fangaufwand monatlich zu dokumentieren und als Jahresmeldung bis Ende Februar des Folgejahres einzureichen sind (für Binnengewässer beim Dezernat Binnenfischerei des LAVES).

Hier finden sie die Berichte zum Aalbesatz unserer Mitgliedsfischereigenossenschaften:

Weitere Informationen und Standpunkt der ARGE zum Thema Aal-Management:
Aalmanagement in Deutschland vor dem Hintergrund aktueller Empfehlungen zum Fang- und Besatzstop
Positionspapier der Bearbeiter der Aal-Managementpläne/Aalarbeitsgruppe: sehen geplante Fangverbote & Einstellung des Aalbesatzes in Deutschland kritisch